Würzburger Straße 56 | 91541 Rothenburg o.d.T.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen Rechte und Verantwortlichkeiten von Mieter und Vermieter fest. Der Vermieter vermietet zum Zwecke der Lagerung von Gegenständen abschließbare Lagerräume unter der Adresse Würzburger Str. 56, 91541 Rothenburg ob der Tauber.
Zweck der Vermietung ist es, den Mietern zeitweilig Unterbringungsmöglichkeiten für Gegenstände gemäß der DIN EN 15696 für Selbsteinlagerung – Anforderungen an Selbsteinlagerungsdienstleistungen zur Verfügung gestellt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Lagerboxen (im Folgenden „Storage Boxen“ genannt), die zwischen der Ströbel Space GmbH (im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter (Verbraucher oder Unternehmer) abgeschlossen werden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Lagerfläche. Die Boxen werden nicht als Wohnraum vermietet.
Im Lagerhaus und auf dem gesamten Grundstück ist das Abstellen und Entsorgen von jeglichem Müll strikt untersagt. Bei widerrechtlichem Ablagern von Müll werden die Kosten für die Entsorgung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist nicht berechtigt die Box ganz oder teilweise zu untervermieten.
Die Lagerflächen befinden sich an folgender Adresse:
Würzburger Straße 56
91541 Rothenburg ob der Tauber
Nach Abschluss des Mietvertrags erhält der Mieter Zugang zur Box. Dieser erfolgt entweder über einen elektronischen Transponder oder über eine mobile App. Die Zugangsdaten werden dem Mieter per E-Mail mitgeteilt. Zugang nur für den Mieter oder berechtigte Personen. Der Mieter hat nur den Zugang zu dem Bereich, in dem sich seine Box befindet.
Zugang täglich zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Zahlung der Miete erfolgt ausschließlich über das Online-Zahlungssystem der Website des Vermieters. Mietpreise richten sich nach gebuchter Boxengröße und Mietdauer. Die erste Mietzahlung ist bei Vertragsabschluss fällig.
Der Mieter leistet zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis eine Kaution in Höhe einer Nettomonatsmiete. Die Kaution ist gemeinsam mit der ersten Monatsmiete zu entrichten.
Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses auf das angegebene Konto des Mieters per Banküberweisung zurückbezahlt, soweit keine Forderungen mehr gegen den Mieter bestehen. Die Abrechnung hat bis spätestens sechs Wochen nach Rückgabe der Mietsache zu erfolgen.
Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Eine Verlängerung erfolgt automatisch um die ursprünglich gebuchte Mietdauer, sofern keine Kündigung erfolgt. Bei automatischer Verlängerung ist eine Kündigung alle 30 Tage möglich.
Kündigungen erfolgen bitte über das Kundenportal oder per E-Mail an info@stroebel-space.de.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Mieträume vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben.
Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Transponder auszuhändigen. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die dem Vermieter aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Miete in Verzug ist oder die Box vertragswidrig nutzt.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Zerstörung. Dem Mieter obliegt es, die ihn treffenden Risiken selbst zu versichern.
Das Lagergebäude wird durch den Vermieter frostsicher beheizt. Eine Klimatisierung des Gebäudes findet nicht statt. Das Gebäude wird regelmäßig belüftet.
Zulässig ist nur die Lagerung solcher Gegenstände, welche zur dauernden Lagerung geeignet sind und weder die Mietsache noch die übrigen Boxen oder die übrigen Mieter im jeweiligen Gebrauch ihrer Box beeinträchtigen (z.B. Durchfaulen, Absonderung von Gerüchen, etc.).
Insbesondere unzulässig ist, entsprechend der DIN-Norm DIN EN 15696, die Lagerung folgender Gegenstände:
Diese Liste ist nicht abschließend.
Es erfolgt eine Videoüberwachung der Flure und Außenanlagen. Die gesamte Anlage ist alarmgesichert. Zutritt haben nur berechtigte Personen. Im Objekt werden zur Erhöhung der Sicherheit die Zugangsbereiche zu den Boxen videoüberwacht. Dies gilt nicht für die von den Mietern angemieteten Bereiche der Mietboxen, hier findet keine Videoüberwachung statt. Die DSGVO wird beachtet.
Der Mieter muss die Box mit einem eigenen Vorhängeschloss sichern. Keine Haftung bei fehlender Sicherung.
Bei Zahlungsverzug über 14 Tage: erfolgt durch den Vermieter eine Zutrittssperre. Es entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 100 EUR brutto zu Lasten des Mieters. Nach 60 Tagen Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht zur Verwertung vor – nach schriftlicher Mahnung (§ 562 BGB).
Alle allgemeinen, technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und Feuerwehr, sind zu beachten. Offenes Licht und Rauchen im Objekt ist nicht gestattet.
Das Objekt ist mit einer Branderkennung ausgestattet. Im Falle eines Feuers oder Ertönen des Alarms ist das Gebäude unverzüglich über die ausgeschilderten Fluchtwege zu verlassen und ein Notruf an die 112 abzusetzen.
Für eine frühe Brandbekämpfung sind Feuerlöscher in jedem Bereich des Objekts verteilt.
Der Mieter ist berechtigt, den Lastenaufzug für die vorgesehenen Zwecke und entsprechend der Bedienungshinweise zu verwenden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche aus nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Nichtbeachtung der Bedienungshinweise entstehen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Details auf der Website in der Datenschutzerklärung.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand: Rothenburg ob der Tauber.
Stand: Juli 2025
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